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   OLG Celle, 11.02.2009 - 32 Ss 225/08   

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https://dejure.org/2009,12616
OLG Celle, 11.02.2009 - 32 Ss 225/08 (https://dejure.org/2009,12616)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.02.2009 - 32 Ss 225/08 (https://dejure.org/2009,12616)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 32 Ss 225/08 (https://dejure.org/2009,12616)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot: Bildung einer Gesamtstrafe durch das Berufungsgericht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verbot der reformatio in peius bei Verhängung einer Geldstrafe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot der reformatio in peius bei Verhängung einer Geldstrafe

  • Judicialis

    StPO § 331 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 331 Abs. 1
    Verbot der reformatio in peius bei Verhängung einer Geldstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • StV 2009, 403
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 11.11.1983 - 5 Ss 418/83
    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2009 - 32 Ss 225/08
    Das Landgericht hat damit dasselbe tatsächliche Verhalten geahndet, für das das Amtsgericht , das insoweit eine Tat im materiell-rechtlichen Sinn angenommen hat, auf eine Einzelstrafe von 35 Tagessätzen erkannt hat, die deshalb auch die Obergrenze einer vom Landgericht zu verhängenden Strafe darstellen musste (vgl. hierzu OLG Düsseldorf StV 1986, 146; KK-Paul a.a.O., Rn. 2a).

    In diesem Zusammenhang merkt der Senat an, dass die Einführung des § 354 Abs. 1a und 1b StPO durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz dieser Entscheidungsbefugnis, die bis dato allgemein anerkannt war (etwa: BGH bei Kusch NStZ-RR 2000, 39 f.; BayObLG NStZ-RR 2004, 22 f.; OLG Düsseldorf VRS 1987, 202 f.; StV 1986, 146), nicht entgegen steht.

  • OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ss 437/07

    Verschlechterungsverbot, Geldstrafe statt Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2009 - 32 Ss 225/08
    Denn mit diesen Änderungen durch das Justizmodernisierungsgesetz sollten die Entscheidungsmöglichkeiten der Revisionsgerichte im Interesse der Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung erweitert und keineswegs eingeschränkt werden (ebenso OLG Hamm NStZ-RR 2008, 118 = juris m.w.N.).
  • BayObLG, 11.09.2003 - 1St RR 108/03
    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2009 - 32 Ss 225/08
    In diesem Zusammenhang merkt der Senat an, dass die Einführung des § 354 Abs. 1a und 1b StPO durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz dieser Entscheidungsbefugnis, die bis dato allgemein anerkannt war (etwa: BGH bei Kusch NStZ-RR 2000, 39 f.; BayObLG NStZ-RR 2004, 22 f.; OLG Düsseldorf VRS 1987, 202 f.; StV 1986, 146), nicht entgegen steht.
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